ROCKETS informiert die Emittenten frühzeitig über bevorstehende Zahlungen und fordert diese auch mehrfach zur Zahlung auf, um sicherzustellen, dass vertragliche Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt werden.
Sobald ROCKETS über einen Zahlungsverzug informiert wird oder dieser eintritt, wird ein interner strukturierter Prozess eingeleitet. Ziel ist es, Investoren so schnell wie möglich zu informieren und weitere Schritte einzuleiten. Hierbei wird auch die Rechtsabteilung hinzugezogen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen, die ROCKETS als außervertragliche Partei im Interesse der Investoren ergreifen kann, erörtert werden.
Angebot an Crowd
Im Falle einer Verzögerung der Rückzahlung haben Emittenten die Möglichkeit, der Crowd ein unverbindliches Angebot zur Vertragsänderung anzubieten. In diesem Prozess übernimmt ROCKETS die gesamte Abwicklung der Angebotserstellung und -unterbreitung, stets in enger Abstimmung mit dem Emittenten. Eine Vertragsänderung kann verschiedene Aspekte, wie höhere Zinssätze, Verlängerung der Darlehenslaufzeiten und andere vertragliche Bedingungen, umfassen. Durch diese koordinierte Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Interessen aller Parteien berücksichtigt werden und im besten Fall ein positiver Ausgang für das gegenständliche Projekt erwirkt werden kann, weshalb dieser Prozess im vergangenen Jahr mehrfach Anwendung gefunden hat.
Individuelle Teiltilgungspläne
Neben der Angebotsunterbreitung ist ROCKETS darüber hinaus auch bestrebt, individuelle Teilzahlungspläne in Abstimmung mit den Emittenten zu erarbeiten und weist diese auch ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin. Diese Maßnahme wird aktiv an die Emittenten kommuniziert, sodass gegebenenfalls auch Teilzahlungen an Investoren im Verzugsfall erfolgen könnten, wenn es die Liquidität der einzelnen Unternehmen zulässt. Teilzahlungen bieten mehrere Vorteile. Zum einen stärken sie das Vertrauensverhältnis zwischen Investoren und Emittenten, während gleichzeitig die Finanzierungskosten aufgrund einer Tilgung des Nominalbetrages für die Emittenten reduziert werden. Diese Kostenreduktion kann wiederum dazu beitragen, die Zahlungsfähigkeit zu stabilisieren und somit auch im Verzugsfall einen positiven Abschluss des Projekts zu ermöglichen.
Da es sich bei dieser Art von Vermögensanlagen um Risikokapital handelt, kann ein Totalverlust leider auch bei individuellen Zahlungsplänen nie zur Gänze ausgeschlossen werden.
Welche Bedeutung hat die Nachrangklausel im Darlehensvertrag und was geschieht, wenn der Emittent sich auf diese beruft?
Der Anspruch auf Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages sowie auf Zahlung der Zinsen unterliegt einem qualifizierten Rangrücktritt. Das bedeutet, dass Sie gegen die Darlehensnehmerin nur dann und nur insoweit einen Anspruch auf Zahlung der Zinsen sowie Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrags haben, wenn die Geltendmachung des Zahlungsanspruchs nicht zu einem Insolvenzeröffnungsgrund bei der Darlehensnehmerin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) führen würde. Als Folge daraus können sich Zahlungen an den Darlehensgeber zeitlich verzögern oder gänzlich ausfallen. Eine Stundung oder eine Verzicht auf Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt hierdurch jedoch nicht.
Ferner sind im Falle einer Insolvenz oder einer Liquidation der Emittentin Ihre Ansprüche aus dem Nachrangdarlehen gegenüber den Ansprüchen sämtlicher anderer Drittgläubiger der Emittentin, die vorrangig zu bedienen sind, nachrangig. Das Nachrangdarlehen hat damit den Charakter einer unternehmerischen Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion, sodass das Risiko des Nachrangdarlehensgebers über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko eines klassischen Fremdkapitalgebers hinausgeht.