1. Warum soll ich meine Forderung an ROCKETS verkaufen?
Der Forderungsverkauf bietet Ihnen die Möglichkeit, ein ausgefallenes bzw. insolvenzbetroffenes Investment formal abzuschließen. Im Zuge des Verkaufs verkaufen Sie Ihre offene Forderung an ROCKETS und erhalten dafür den im Angebot ausgewiesenen symbolischen Kaufpreis.
Der wesentliche Vorteil liegt nicht im Kaufpreis selbst, sondern in der abgeschlossenen Transaktion: Durch den Verkauf kann der Verlust aus dem Investment unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe dies in Ihrem konkreten Fall möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Bitte wenden Sie sich dazu bei Bedarf an Ihre Steuerberatung.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die relevanten Unterlagen per E-Mail. Zusätzlich profitieren Sie von einer Bonuspunkte-Gutschrift in Höhe von 50 % der bezahlten Bearbeitungsgebühr. Diese Bonuspunkte können Sie für zukünftige Investments auf ROCKETS einsetzen.
2. Wieso bekomme ich nur einen Euro und muss gleichzeitig Bearbeitungsgebühren bezahlen?
Der Forderungsverkauf betrifft hauptsächlich insolvente Projekte, bei denen nach aktuellem Stand keine Rückzahlung an die nachrangigen Anleger:innen mehr zu erwarten ist. ROCKETS kann die offenen Forderungen daher nicht zum ursprünglichen Investmentbetrag ankaufen. Der Kaufpreis beträgt einheitlich 1 Euro und dient als symbolischer Gegenwert, um die Forderung formal an ROCKETS zu übertragen und den Verkauf entsprechend zu dokumentieren.
Der wesentliche Nutzen des Forderungsverkaufs liegt nicht im Kaufpreis selbst, sondern in der abgeschlossenen Transaktion. Diese kann Ihnen dabei helfen, den Verlust aus dem Investment steuerlich geltend zu machen. Ob und in welcher Höhe dies in Ihrem konkreten Fall möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Bitte klären Sie dies bei Bedarf mit Ihrer Steuerberatung.
ROCKETS hat dieses Serviceangebot geschaffen, um Anleger:innen bei ausgefallenen Investments eine zusätzliche Möglichkeit zur formalen Abwicklung zu bieten. Für die administrative Abwicklung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,5 % des offenen Darlehensbetrags an, mindestens jedoch 10 Euro. Diese Gebühr deckt den damit verbundenen administrativen Aufwand.
Als Teil dieses Serviceangebots werden Ihrem ROCKETS-Konto Bonuspunkte in Höhe von 50 % der bezahlten Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben. Diese Bonuspunkte haben einen Geldwert und können für zukünftige Investments auf ROCKETS eingesetzt werden. Eine Barablöse der Bonuspunkte ist nicht möglich. Der Forderungsverkauf ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob Sie dieses Angebot nutzen möchten.
3. Warum wird der Forderungsverkauf nur bei einzelnen Projekten angezeigt?
In der Regel wird der Forderungsverkauf bei Projekten angeboten, bei welchen sich die Emittentin bereits in einem Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren befindet. Punktuell wird der Forderungsverkauf auch bei Emissionen angeboten, bei welchen sich die Emittentin noch nicht in einem Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren befindet, jedoch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem Totalverlust ausgegangen werden kann. Teilweise bedarf es für die Übertragung von Nachrangdarlehen der Zustimmung des Vertragspartners. Liegt diese Zustimmung nicht vor, kann auch kein Angebot auf Forderungsverkauf gestartet werden. In einem solchen Fall bemühen wir uns um die pauschale Zustimmung zur Übertragung durch den Masse- bzw. Insolvenzverwalter.
4. Ich habe einige überfällige Forderungen in meinem Portfolio, kann ich diese auch an ROCKETS verkaufen?
ROCKETS kauft Forderungen ausschließlich über die Plattform www.rockets.investments an. Ob für die konkrete Emission ein Forderungsverkauf möglich ist, können Sie dem einzelnen Investment in Ihrem Dashboard entnehmen.
5. Ich habe meine Forderung an ROCKETS verkauft - sehe das Investment nun aber nicht mehr in meinem Portfolio?
Wenn Sie Ihre Forderungen aus einem Nachrangdarlehen an ROCKETS verkauft haben, wird das Darlehen auch an ROCKETS übertragen und ist daher nicht mehr in Ihrem Dashboard ersichtlich. Eine Übersicht aller Ihrer getätigten Verkäufe können Sie hier finden.
6. Wie kann ich meinen Verlust nun steuerlich geltend machen?
Nach erfolgreichem Forderungsverkauf erhalten Sie die relevanten Vertragsunterlagen per E-Mail. Diese dokumentieren den Verkauf Ihrer Forderung an ROCKETS und können Ihnen dabei helfen, den entstandenen Verlust aus dem Investment steuerlich geltend zu machen.
Ob und in welcher Höhe eine steuerliche Berücksichtigung in Ihrem konkreten Fall möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Bitte klären Sie dies bei Bedarf mit Ihrer Steuerberatung.
7. Können weitere Kosten für mich durch den Forderungsverkauf entstehen?
Nein. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Forderungsverkaufs wird die Forderung formal an ROCKETS übertragen. Ab diesem Zeitpunkt ist ROCKETS Inhaberin der Forderung und übernimmt die weitere Abwicklung.
Für Sie fällt lediglich die im Zuge des Forderungsverkaufs ausgewiesene Bearbeitungsgebühr an. Darüber hinaus entstehen Ihnen durch den Forderungsverkauf keine weiteren Kosten seitens ROCKETS.
Falls Sie die steuerliche Geltendmachung des Verlusts prüfen lassen möchten, können dafür gegebenenfalls Kosten bei Ihrer Steuerberatung entstehen. Diese stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit ROCKETS und sind nicht Teil des Forderungsverkaufs.
8. Ich habe über die ROCKETS Investments Deutschland GmbH ein Darlehen gezeichnet. Warum kauft die ROCKETS Investments GmbH meine Forderung an?
Um den Prozess möglichst effizient zu halten, kauft ausschließlich die ROCKETS Investments GmbH Forderungen von Anleger:innen an. Dass die ROCKETS Investments Deutschland GmbH das Nachrangdarlehen vermittelt hat, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
9. Wer trägt die Zessionsgebühr?
Etwaige Gebühren für den Verkauf Ihrer Forderung werden von ROCKETS übernommen.
10. Wird der Forderungsverkauf steuerlich anerkannt?
Die steuerliche Beurteilung liegt ausschließlich beim zuständigen Finanzamt und hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. ROCKETS stellt mit dem Forderungsverkauf die abgeschlossene Transaktion sowie die relevanten Unterlagen zur Verfügung, kann jedoch keine steuerliche Anerkennung garantieren. Sollte Ihr Finanzamt den Forderungsverkauf steuerlich nicht anerkennen, bleibt der Forderungsverkauf dennoch wirksam abgeschlossen und die Forderung an ROCKETS übertragen. Bitte klären Sie die konkrete steuerliche Behandlung bei Bedarf mit Ihrer Steuerberatung.
11. Was passiert mit den Forderungen aus Bürgschaften/Garantien im Zuge eines Forderungsverkaufs?
Forderungen aus Bürgschaften und Garantien gehen mit Forderungsverkauf an ROCKETS auch an ROCKETS über. Sollten Sie jedoch Ihre Forderungen aus Bürgschaften/Garantien VOR dem Forderungsverkauf an ROCKETS zum Inkasso abgetreten haben, so werden etwaige Quotenausschüttungen natürlich an Sie ausbezahlt.
12. Gibt es eine andere Möglichkeit, meinen steuerlichen Verlust beim Finanzamt geltend zu machen?
Ja, Sie können selbstverständlich Ihren steuerlichen Verlust selbstständig bei Ihrem Finanzamt erklären. Ob Ihr Finanzamt den steuerlichen Verlust anerkennt, können wir bedauerlicherweise nicht beeinflussen. Wir haben in den letzten Monaten jedoch vermehrt die Rückmeldung erhalten, dass Finanzämter sehr zurückhaltend bei der Anerkennung von Verlusten sind. Insbesondere dann, wenn Insolvenzverfahren erst eröffnet, jedoch noch nicht abgeschlossen worden sind.
13. Werden Forderungsverkäufe nur bei insolventen Projekten angeboten?
Nein, teilweise werden Forderungsverkäufe auch bei Projekten angeboten, bei welchen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass es sich um einen Totalverlust handeln wird. Die Entscheidung, ob dies der Fall ist, wird einzelfallbezogen getroffen.
14. Was passiert, wenn ein Emittent wider Erwarten nach Forderungsverkauf noch Zinsen/Rückzahlungen leistet? Wer erhält diesen Betrag?
Leistet ein Emittent Zahlung zeitlich nach dem Forderungsverkauf, gebühren diese Zahlungen ROCKETS. Hintergrund ist jener, dass das “Eigentum” an der Forderung mit dem Forderungsverkauf an ROCKETS übergeht. Zinsen und Rückzahlungen, die zeitlich vor dem Forderungsverkauf geleistet wurden, verbleiben natürlich bei Ihnen.
15. Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen mir für die Bearbeitungsgebühr zur Verfügung?
Die Bearbeitungsgebühr kann per Banküberweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder ROCKETS-Guthaben gezahlt werden. Ein Einsatz von Bonuspunkten ist nicht möglich.
16. Warum erhalte ich trotz Bestätigung des Forderungsverkaufs keine Bestätigung per Mail/im Dashboard (bei Banküberweisung)?
Die Bestätigung über den Forderungsverkauf erhalten Sie erst nach vollständigem Ausgleich der Bearbeitungsgebühr. Sollten Sie die Überweisung bereits getätigt haben, und noch keine Bestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Customer Relations Team unter service@rockets.investments oder 0800 55 66 080.
17. Was macht ROCKETS mit den ganzen verkauften Forderungen?
ROCKETS betreibt erworbene Forderungen nicht, da diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit uneinbringlich sind. Die Forderungen verbleiben in der Bilanz von ROCKETS bis zum Abschluss eines Insolvenzverfahrens.
18. Wie hoch sind die Kosten für die Bearbeitungsgebühr?
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 0,5 % des offenen Darlehensbetrags, mindestens jedoch 10 Euro, und deckt damit einen Teil des damit verbundenen administrativen Aufwands ab.
Die konkrete Höhe der Bearbeitungsgebühr wird Ihnen vor Abschluss des Forderungsverkaufs angezeigt.
Als Teil dieses Serviceangebots werden Ihrem ROCKETS-Konto Bonuspunkte in Höhe von 50 % der bezahlten Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben. Diese Bonuspunkte haben einen Geldwert und können für zukünftige Investments auf ROCKETS eingesetzt werden. Eine Barablöse der Bonuspunkte ist nicht möglich.
19. Wie lange dauert der Verkaufsprozess?
Nach Einlangen der Zahlung wird der Forderungsverkauf unmittelbar abgeschlossen. Die Bestätigung und die relevanten Unterlagen erhalten Sie anschließend per E-Mail.
20. Kann ich pauschal mein gesamtes Portfolio verkaufen?
Nein, das ist leider nicht möglich, da nicht für jede Emission der Forderungsverkauf möglich ist. Es besteht daher lediglich die Möglichkeit einzelne Forderungen zu verkaufen.
21. Wie sehe ich, bei welchem Projekt ein Forderungsverkauf möglich ist?
Sobald für eines Ihrer Investments ein Forderungsverkauf möglich ist, werden verfügbare Forderungsverkäufe in Ihrem ROCKETS-Dashboard angezeigt und können auch dort gestartet werden.
22. Kann ich auch nur Teilforderungen verkaufen?
Nein, Teilforderungen können nicht verkauft werden. Es kann aus technischen und rechtlichen Gründen lediglich eine gesamte Forderung an ROCKETS verkauft werden. Haben Sie jedoch zwei oder mehr Investitionen in ein und dasselbe getätigt, können Sie natürlich auch nur einzelne Investments an ROCKETS verkaufen.
23. Ich habe bei einem Projekt zwei Investments getätigt. Kann ich auch nur ein Investment verkaufen?
Ja, das ist möglich.
24. Erhalte ich eine Übersicht über meine verkauften Forderungen?
Ja, in Ihrem Dashboard können Sie eine Übersicht über verkaufte Forderungen finden.
25. Bereichert sich ROCKETS an meinen Verlusten?
Nein. Der Forderungsverkauf ist nicht darauf ausgelegt, aus insolventen Projekten einen wirtschaftlichen Vorteil für ROCKETS zu erzielen. Der Kaufpreis von 1 Euro bedeutet vielmehr, dass nach aktuellem Stand keine Rückzahlung an die nachrangigen Anleger:innen mehr zu erwarten ist. Das Serviceangebot soll Anleger:innen ermöglichen, ihre Forderung formal zu übertragen, den Vorgang sauber abzuschließen und die dafür relevante Dokumentation zu erhalten, etwa für eine mögliche steuerliche Geltendmachung des Verlusts. Die Bearbeitungsgebühr deckt lediglich den administrativen Aufwand für die Abwicklung des Forderungsverkaufs.