Die Fundingschwelle ist jener Betrag, der nach Zeichnungsstart einer Investmentchance erreicht werden muss, damit der Nachrangdarlehensvertrag überhaupt Gültigkeit erlangt. Erst bei Erreichen der Fundingschwelle dürfen wir das durch die gesamte Crowd aufgebrachte Kapital an das Unternehmen ausschütten. Wird diese innerhalb des vorab festgelegten, für alle einsehbaren Zeitraums nicht erreicht, erhalten die Investor:innen ihr investiertes Kapital ohne jeglichen Abzug zurück.
Bei den einzelnen Investmentchancen auf ROCKETS bezieht sich der Begriff Fundinglimit jeweils auf den Maximalbetrag, der für die einzelne Investmentchance vereinbart wurde und den aktuellen Finanzierungsbedarf des Unternehmens widerspiegelt.
Als generelles Fundinglimit wird weiters auch jener Betrag bezeichnet, der maximal pro Unternehmen insgesamt durch Crowdinvesting erlangt werden darf. Im österreichischen Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist festgehalten, dass dieser innerhalb von zwölf Monaten zwei Millionen nicht übersteigen darf und innerhalb von sieben Jahren nicht mehr als fünf Millionen Euro eingesammelt werden dürfen.