Investor:innen sind verpflichtet, die erhaltenen Kapitalerträge im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben und eine Kapitalertragssteuer zu entrichten, wenn diese den Veranlagungsfreibetrag übersteigen. In Österreich ist dieser mit 730,00 € festgelegt, in Deutschland liegt die Freibetragsgrenze bei 1.000,00 €. Wurde also bis jetzt noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben, da nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis vorliegen, muss im Falle weiterer Einkünfte von über 730,00 € bzw. 1.000,00 € pro Jahr (inkl. Zinsen und Wertsteigerungsbonus) eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
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