Was ist bei Insolvenz der Emittent:innen zu tun?

Sobald ROCKETS Kenntnis von der Insolvenz eines Unternehmens erlangt, informieren wir unsere Investor:innen via Unternehmensmeldung darüber und versuchen im Zuge dessen, Sie mit so viel Information wie möglich zu unterstützen. Ebenso stehen wir als verlässlicher Ansprechpartner für Sie zur Verfügung. Wir können allerdings keine (Rechts-)Empfehlungen und Meinungen zu einem Insolvenzverfahren aussprechen und es besteht kein Anspruch auf Informationsbeschaffung bzw. (rechtlichen) Beistand durch ROCKETS.

Selbstverständlich können Sie Ihre Forderungen im Falle einer Insolvenz geltend machen. Beachten Sie allerdings, dass wir als Plattform nicht befugt sind, Ihre Forderungen bei Gericht anzumelden und dies jeder Investor / jede Investorin selbständig zu entscheiden und durchzuführen hat.

HINWEIS: Die Geltendmachung der Forderung kann von Investor:innen grundsätzlich nur nach Aufforderung durch das Insolvenzgericht erfolgen, welche gerichtlich direkt an alle Anleger:innen ergeht. Bezüglich der Durchsetzung nachrangiger Forderungen im Insolvenzverfahren gelten dieselben Regeln wie für (nicht nachrangige) Insolvenzforderungen. In jedem Fall
empfiehlt sich das Hinzuziehen eines geeigneten Rechtsvertreters / einer Rechtsvertreterin.