Ob Sie Ihren Nachrangdarlehensvertrag aktiv kündigen müssen oder dieser automatisch endet, hängt von dessen individuellen Konditionen ab.
Einige Investmentchancen bieten eine fixe Laufzeit, welche dann auch vertraglich verankert ist – in diesem Fall müssen weder Sie noch das Unternehmen eine Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages vornehmen; der Vertrag endet somit automatisch.
Ist keine fixe Laufzeit festgelegt, läuft der Nachrangdarlehensvertrag nach einer eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit einfach weiter und kann danach unter Einhaltung aller vertraglich festgesetzten Kündigungsfristen und -modalitäten von beiden Seiten gekündigt werden. In einem solchen Fall müssen Sie also selbstständig kündigen, sollten Sie eine Beendigung Ihres Nachrangdarlehensvertrages wünschen.