Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der vertraglichen Fristen von beiden Vertragsparteien möglich. Ist eine Mindestlaufzeit vorgesehen, so kann der Vertrag nicht ordentlich vor Ablauf dieser gekündigt werden, außer es liegt eine Kündigung aus wichtigem Grund vor. Diese sowie alle weiteren Kündigungsmöglichkeiten sind detailliert im Nachrangdarlehensvertrag beschrieben und können vor Abschluss der Investition dort nachgelesen werden.
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