Welcher Vertrag wird mit den Investor:innen geschlossen?

Die rechtliche Basis der Verträge, die im Zuge einer Investmentchance zwischen Ihnen als Emittent:in und den Investor:innen abgeschlossen werden, bildet ein qualifiziertes bzw. ein qualifiziertes partiarisches Nachrangdarlehen. Damit gewähren Ihre Investor:innen Ihnen ein Darlehen und akzeptieren, dass sie in Bezug auf die Rückzahlung hinter anderen Kreditgeber:innen gereiht werden (Nachrangklausel). Um das gegenüber einer klassischen Geldanlage höhere Risiko für Investor:innen zu rechtfertigen, bieten Sie als Unternehmen einen fairen Zinssatz und je nach Möglichkeit und Projektart attraktive Zusatzangebote (z.B. Bonuszinsen, Exiterlös).

Bei allen Investmentchancen, die auf ROCKETS angeboten werden, unterliegen sowohl Sie als Emittent:in als auch die Investor:innen und wir als Plattform dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Österreich sowie dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) in Deutschland.