Die Fundingschwelle ist jener Betrag, der nach Zeichnungsstart einer Investmentchance erreicht werden muss, damit der Nachrangdarlehensvertrag überhaupt Gültigkeit erlangt. Erst bei Erreichen der Fundingschwelle dürfen wir das durch die Crowd aufgebrachte Kapital an Ihr Unternehmen ausschütten. Wird diese Schwelle innerhalb des vorab festgelegten, für alle einsehbaren Zeitraums nicht erreicht, erhalten die Investor:innen ihr investiertes Kapital ohne jeglichen Abzug zurück.
Das Fundinglimit ist streng genommen jener Betrag, der maximal pro Unternehmen grundsätzlich durch Crowdinvesting erlangt werden darf. Im österreichischen Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist festgehalten, dass dieser innerhalb von 12 Monaten zwei Millionen nicht übersteigen darf und innerhalb von sieben Jahren nicht mehr als 5 Millionen Euro eingesammelt werden dürfen.
Bei den einzelnen Investmentchancen auf ROCKETS bezieht sich der Begriff “Fundinglimit” auch jeweils auf den Maximalbetrag, der für die jeweilige Investmentchance vereinbart wurde und den aktuellen Finanzierungsbedarf des Unternehmens widerspiegelt.