Kann ich die Nachrangdarlehensverträge verlängern bzw. vorzeitig kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der vertraglichen Fristen von beiden Vertragsparteien möglich. Ist eine Mindestlaufzeit vorgesehen, so kann der Vertrag nicht ordentlich vor Ablauf dieser gekündigt werden, außer es liegt eine Kündigung aus wichtigem Grund vor. Diese sowie alle weiteren Kündigungsmöglichkeiten sind detailliert im Nachrangdarlehensvertrag verankert und können vor Abschluss der Investition dort nachgelesen werden. Eine Verlängerung des Nachrangdarlehensvertrages ist grundsätzlich nicht vorgesehen - die Möglichkeit der Crowd ein interessantes Angebot zu unterbreiten, welches diese annehmen oder ablehnen kann, muss im Fall individuell geprüft werden.