Zur Erstellung eines ROCKETS-Kontos müssen natürliche Personen volljährig und eigenberechtigt sein. Eine Verwaltung durch einen Vormund ist nicht möglich.
Hinweis: Wenn Sie ein Investment als Geschenk für eine minderjährige Person abschließen möchten, besteht die Möglichkeit, dass Sie investieren und das Investment nach Erlangen der Volljährigkeit übertragen. Bitte beachten Sie, dass die Person, welche das Investment übertragen bekommen soll, auch ein eigenes ROCKETS-Konto besitzen muss. |