Die Projektbetreiber:innen sind nach der Bestimmung des qualifiziert partiarischen Nachrangdarlehensvertrag zum Reporting verpflichtet. Bei den Verträgen ist dafür eine entsprechende Frist für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses festgelegt; bis längstens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres muss dieser vorgelegt werden.
Zusätzlich zum Jahresabschluss gibt es zudem noch kategorieabhängige Berichtspflichten. Bei den Investments der Kategorie GREEN muss ein Quartalsreporting veröffentlicht werden, welches grundsätzlich einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des jeweiligen Quartals zu erfolgen hat. Bei Investments der Kategorie LION gibt es die Pflicht zur Veröffentlichung eines Halbjahresreportings, welches einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des jeweiligen Quartals zu erfolgen hat.