Eine Inkassozession wird auch als Abtretung zur Einziehung bezeichnet. Bei einer Inkassozession tritt der bisherige Gläubiger (Zedent) seine Forderungen an einen neuen Gläubiger (Zessionar) ab, wobei Sinn und Zweck der Abtretung ist, dass der neue Gläubiger die Forderungen einziehen kann. Der neue Gläubiger ist verpflichtet, die eingehobene Forderung an den Zedenten abzuführen. Inkassozessionen werden den Anleger:innen in einigen Fällen von ROCKETS angeboten, um diese bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen zu unterstützen.
Beispiel:
Bei einem Immobilienprojekt, welches über ROCKETS beworben wurde, wurde zur Sicherstellung der Ansprüche der Anleger:innen eine Bürgschaft bzw Garantie durch das Mutterunternehmen schon vor Projektstart eingeholt. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten muss das Mutterunternehmen und die Emittentin nun einen Insolvenzantrag stellen. Da Sie mit der Emittentin einen Nachrangdarlehensvertrag geschlossen haben, können Sie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der Emittentin in der Regel nicht anmelden. Nachrangige Forderungen können nämlich ausschließlich angemeldet werden, wenn das zuständige Gericht hierzu gesondert auffordert, was in der Regel nicht passiert.
Ihre Forderungen gegenüber dem Mutterunternehmen aus der Bürgschaft bzw Garantie sind jedoch nicht nachrangig. Sie können daher Ihre Forderungen direkt bei Gericht selbst anmelden. Die Anmeldung kostet bei österreichischen Insolvenzfällen EUR 25,- je Forderungsanmeldung. Um die Anleger:innen, welche über ROCKETS investiert haben, in solchen Fällen zu unterstützen bietet ROCKETS die Möglichkeit an, die Ansprüche der Anleger an ROCKETS abzutreten, damit ROCKETS diese gesammelt bei Gericht anmelden kann. Der Vorteil hiervon ist, dass Sie einerseits NICHT die Kosten iHv EUR 25,- für die Forderungsanmeldung (diese Kosten werden von ROCKETS getragen) tragen müssen und andererseits ROCKETS durch die Anmeldung höherer Forderungen mehr Gewicht in einem Insolvenzverfahren bekommt. Dies kann beispielsweise bei Sanierungsverfahren, bei welchen mit Mehrheit über einen etwaigen Sanierungsplan abgestimmt werden muss, von Bedeutung sein. Darüber wird ROCKETS in der Regel an den Tagsatzungen teilnehmen, um die Interesse der Anleger:innen bestmöglich zu vertreten.
Für die Anmeldung Ihrer Forderungen entstehen Ihnen keine Kosten. Lediglich Kosten, die aufgrund einer etwaigen anwaltlichen Vertretung entstehen, würden von einer etwaigen Quotenausschüttung in Abzug gebracht. Diese Kosten werden selbstverständlich nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens transparent von ROCKETS offengelegt. Zu einer Kostenbelastung kann es daher lediglich dann kommen, wenn der zuständige Insolvenzverwalter die von ROCKETS angemeldeten Forderungen bestreitet und ROCKETS eine Prüfungsklage bei Gericht einbringen müsste. Für eine etwaige Prüfungsklage bedarf es nämlich eines Anwalts. Sie müssen jedoch niemals zusätzliche Zahlungen für eine Vertretung entrichten. Kosten für anwaltliche Aufwendungen werden IMMER von einer etwaigen Ausschüttungsquote abgezogen. Sofern keine Quote zur Auszahlung gelangt übernimmt ROCKETS die Kosten des gesamten Verfahrens. ROCKETS selbst verrechnet keinerlei Kosten für den Service, weder im Erfolgsfall noch wenn kein Erfolg erzielt werden kann.
Selbstverständlich sind Sie nicht verpflichtet, diesen Service von ROCKETS in Anspruch zu nehmen und können Ihre Forderungen auch selbstständig beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden. ROCKETS wird für den Fall einer Insolvenz durch eine Emittentin oder Sicherheitengeberin selbstverständlich die maßgeblichen Informationen und die Anmeldefrist mittels einer Investmentmeldung mitteilen.
Wie erfolgt die Teilnahme an einer Inkassozession? In diesem Beitrag finden Sie nähere Informationen.
Hinweis: Aktivieren Sie Ihre Infodienste, um über weitere Investment Meldungen per Mail informiert zu werden! Wie Sie diese Einstellungen vornehmen können, finden Sie hier in diesem Beitrag. |