Wie finde ich Informationen zu Insolvenzverfahren österreichischer Emittenten bzw. Unternehmen?

Um das Insolvenzverfahren eines österreichischen Emittenten nachverfolgen zu können, müssen Sie folgende Schritte befolgen. 

 

Besuchen Sie die Website https://edikte.justiz.gv.at/

Schritt 1: Klicken Sie auf die Schaltfläche “Insolvenzdatei”Bildschirmfoto 2024-10-10 um 14.54.34.png

 

Schritt 2: Fügen Sie im Feld “Suche nach Schuldner (mind. 3 Zeichen)” den genauen Firmenwortlaut des insolventen Unternehmens eins. Eine Suche ist auch möglich indem nur ein Teil des Firmenwortlautes mit einem Platzhalter * gesucht wird. Sofern Sie einen Firmenwortlaut suchen, ist die Eingabe eines Aktenzeichens nicht notwendig.

Schritt 3: Klicken Sie auf den Button “Suchen” am Ende der Seite.

Schritt 4: In der Ergebnisliste werden die Ergebnisse Ihrer Suche angezeigt. Mit Klick auf das Aktenzeichen erhalten Sie die Detailansicht. Hier ist auch ersichtlich bei welchem Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die alphanumerische Kombination nach dem Beistrich stellt das Aktenzeichen dar.

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Schritt 5: Hier wird das Bekanntmachungsdatum der Insolvenz angezeigt.

Schritt 6: Hier können Sie die wesentlichen Daten des Insolvenzverfahrens sehen. Einerseits sehen Sie die Stammdaten des insolventen Unternehmens, die Daten des Masse- oder Sanierungsverwalters, uU die Daten des Schuldnervertreters, sowie die Daten der ersten Tagsatzung

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Schritt 7: In der Detailansicht können Sie die Verfahrensschritte selbst mitverfolgen. Hier wird festgehalten, wann Tagsatzungen stattfinden, ob Masseunzulänglichkeit ausgesprochen wurde, ob ein Insolvenzverfahren abgewiesen wird oder wurde, etc. Das Insolvenzverfahren endet in der Regel mit der rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses. Die Aufhebung des Konkurses bedeutet, dass das Insolvenzverfahren beendet ist und NICHT, dass das Unternehmen weiter besteht. Sofern es sich um ein Sanierungsverfahren handeln sollte und das Sanierungsverfahren angenommen und bestätigt wird, besteht das Unternehmen fort. 

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HINWEIS: ROCKETS stellt im Falle eines eingetretenen Verlustes keine Verlustbescheinigungen aus, da es hierbei keine allgemein gültige Vorlage für die Ausstellung von Bestätigungen über Verluste gibt. 


Sie können den Verlust daher mit der entsprechenden Information aus der Ediktsdatei sowie der Investmentbestätigung, der Ertragsübersicht und ggf. Einzahlungsbestätigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt geltend machen. Die Investmentbestätigung und die jährliche Ertragsübersicht finden Sie in Ihrem Dashboard. Nähere Informationen zu Insolvenzen finden Sie auch im folgenden Beitrag: Was kann ROCKETS bei Ausfällen von Investments tun?